AGB
Allgemeine Angebots-, Verkaufs- und Lieferbedingungen für gebrauchte Maschinen
§1 Angebot und Vertragsabschluss
Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns per Rechnungsausstellung bestätigt wird, bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Unsere Preise gelten, je nach unserer Wahl, ab unserem Lager oder ab Standort der Maschine.
Wenn nicht anders vereinbart gilt Zahlung per Vorauskasse / Vorabüberweisung oder Barzahlung bei Abholung.
§4 Lieferung/Gefahrenübertragung
Die Art der Lieferung bzw. Selbstabholung ist zwischen Verkäufer und Käufer abzusprechen. Die Kosten der Lieferung trägt in jedem Fall der Käufer. Die Gefahr geht zum Zeitpunkt der Absendung bzw. Abholung auf den Käufer über.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die noch in unserem Eigentum stehende Ware darf der Käufer weder veräussern, verpfänden, vermieten, verleihen, noch ist es ihm gestattet, anderweitig über sie zu verfügen (z.B. für Produktionen einzusetzen).
Gebrauchte Maschinen werden von uns in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befinden und gelten bereits mit beendeter Besichtigung, Abholung oder Verladung unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung und Schadensersatzpflicht als bedingungsgemäss abgenommen und genehmigt. Andere Vereinbarungen bedürfen unbedingt der Schriftform.
§7 Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelnder Bestimmungen hinsichtlich seines übrigen Inhalts verbindlich. Die ausschliessliche Anwendbarkeit des deutschen Rechts wird mit ausländischen Käufern vereinbart.
§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Beiderseitiger Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag direkt oder indirekt entstehenden Unstimmigkeiten ist ausschliesslich Mannheim / Germany.